Parlamentarische Anträge
Keine Großwindkraftanlagen in Grunewald oder am Müggelsee – Wind-an-Land-Gesetz auf den Prüfstand!
22. Februar 2024
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, dem Bund unverzüglich mitzuteilen, dass die Berliner Forsten für
die Errichtung von Großwindkraftanlagen nicht zur Verfügung stehen. Weiterhin ergreift der
Senat eine Bundesratsinitiative, um die meist unrealistischen Quoten im „Wind-an-Land-Gesetz“ praxisgerecht zu modifizieren und für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen
auf ihrem jeweiligen Stadtgebiet ganz zu streichen. Die Möglichkeit des Anrechnens von
Windkraftanlagenflächen zu Lasten anderer Bundesländer hat zu unterbleiben.
Wir schützen, was wir schätzen – Landesweites Monitoring für die Berliner Kleingewässer etablieren
15. November 2023
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird beauftragt, ein Konzept zum landesweiten Monitoring zur Pflege, Erhaltungund Entwicklung der Berliner Kleingewässer zu erarbeiten und umzusetzen. Dieses beinhaltetfolgende Eckpunkte:
- Erfassung von Lage, Umfang, Pflegezustand und Entwicklungsbedarfen der rund 400
Berliner Kleingewässer, Pfuhle, Tümpel, Teiche und Moore.
Erarbeitung von kurz-, mittel und langfristigen Entwicklungszielen mit dem - Erarbeitung von kurz-, mittel und langfristigen Entwicklungszielen mit dem
Schwerpunkt auf Sicherung, Erhalt und wo erforderlich der Wiederherstellung oder
auch der Sanierung von Kleingewässern. - Konzeptionelle Einbindung der Bezirke, privater Anlieger oder Eigentümer und
Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für das produktive
Zusammenwirken auf Landes- und Bezirksebene bei geteilten Zuständigkeiten - Rückkopplung dieses Monitorings mit dem Schwammstadtkonzept Berlins und dem Ziel des Rückhaltens und Verrieselns möglichst großer Mengen an unbelasteten oder schwach belasteten Niederschlagswässern
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2024 zu berichten.